Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung: Geltung, Zuschläge, Urlaub, Kündigungsfristen

Der Rahmentarifvertrag (RTV) der Gebäudereinigung regelt die Arbeitsbedingungen aller gewerblichen Beschäftigten der Branche: die 39-Stunden-Woche, die Lohngruppen, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, 30 Tage Urlaub und die Kündigungsfristen. Er gilt in der Fassung vom 31. Oktober 2019 und ist seit dem 1. Januar 2020 allgemeinverbindlich: Er bindet jeden Reinigungsbetrieb in Deutschland, auch ohne Innungsmitgliedschaft. Die konkreten Stundenlöhne stehen nicht im RTV, sondern im Lohntarifvertrag; 2026 sind das 15,00 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6.

Stand: Juli 2026 · RTV i. d. F. vom 31.10.2019
Arbeitszeit
39 h/Woche
regelmäßige Arbeitszeit, § 3 RTV
Urlaub
30Arbeitstage
pro Jahr, § 15 RTV
Allgemeinverbindlich
Ja
seit 01.01.2020, für jeden Betrieb

Für wen gilt der Rahmentarifvertrag?

Für jeden Betrieb in Deutschland, der überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt, und für dessen gewerbliche Beschäftigte.

Auszug · § 1 Geltungsbereich

Rahmentarifvertrag

für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung

Fassung vom 31. Oktober 2019 · geschlossen zwischen BIV und IG BAU

I. Räumlich: das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

II. Betrieblich: alle Betriebe, die überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringen, einschließlich selbständiger Betriebsabteilungen.

III. Persönlich: die gewerblichen Beschäftigten, einschließlich geringfügig Beschäftigter und Auszubildender.

Allgemeinverbindlich · seit 01.01.2020 · BAnz AT 15.04.2020 B2

Titelblock und § 1 hier sinngemäß gekürzt. Vollständiger Wortlaut: Rahmentarifvertrag vom 31.10.2019 (BIV/IG BAU, PDF in den Quellen unten). Stand: Juli 2026.

Gilt für jeden Reinigungsbetrieb in Deutschland. Auch ohne Innungsmitgliedschaft.

Zuschläge, Urlaub und Kündigungsfristen sind damit keine Verhandlungssache. Sie sind deine Kalkulationsgrundlage.

So kalkulierst du mit dem Tariflohn

Welche Tätigkeiten zählen zur Gebäudereinigung?

§ 1 RTV zählt sieben Tätigkeitskategorien auf, von der Reinigung von Außen- und Innenbauteilen über Verkehrsmittel und Winterdienst bis zu Desinfektion und Dekontamination. Ein Betrieb fällt als Ganzes unter den Vertrag, sobald er überwiegend solche Leistungen erbringt.

Räumlich
das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
Betrieblich
alle Betriebe, die überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringen, einschließlich selbständiger Betriebsabteilungen
Persönlich
gewerbliche Beschäftigte mit SGB-VI-versicherungspflichtiger Tätigkeit, einschließlich Minijobs (§ 8 SGB IV) und Auszubildender. Kaufmännische Angestellte erfasst der RTV nicht.

§ 1 RTV, Fassung vom 31.10.2019; Kategorien sinngemäß gekürzt

Die sieben Tätigkeitskategorien nach § 1 RTV

  1. Reinigung und schützende Nachbehandlung von Außenbauteilen an Bauwerken aller Art
  2. Reinigung und Behandlung von Innenbauteilen, Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, Raumausstattungen und Verglasungen
  3. Reinigung und Pflege maschineller Einrichtungen, Beseitigung von Produktionsrückständen
  4. Reinigung und Pflege von Verkehrsmitteln wie Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen sowie von Verkehrsanlagen und Beleuchtungsanlagen
  5. Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich Winterdienst
  6. Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen
  7. Durchführung von Desinfektionsmaßnahmen und Arbeiten der Raumhygiene

Welche Arbeitszeit gilt in der Gebäudereinigung?

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 39 Stunden pro Woche und 8 Stunden am Werktag (§ 3 RTV). Das amtliche Tarifdatenblatt rechnet die 39-Stunden-Woche in 169 Stunden pro Monat um. Mehrarbeit kann innerhalb eines Monats durch Freizeit ausgeglichen werden.

Wegezeit zählt mit: Die direkte Wegezeit zwischen mehreren Arbeitsstellen wird wie Arbeitszeit vergütet, wenn die Zwischenzeit bis zu drei Stunden beträgt. Braucht der Weg mehr als die Hälfte der Zwischenzeit, wird die gesamte Zwischenzeit vergütet (§ 3 Nr. 3.2 RTV).

§ 3 RTV, Fassung vom 31.10.2019; Monatsumrechnung laut Tarifdatenblatt MV (16.05.2025)

Woche
39 h
Werktag
8 h
Monat, rechnerisch
169 h

Welche Zuschläge gelten in der Gebäudereinigung?

Der Rahmentarifvertrag kennt drei Zuschläge: 30 % für Nachtarbeit, 80 % für Sonn- und Feiertagsarbeit und 200 % für den 1. Mai, den Neujahrstag und die beiden Weihnachtsfeiertage. Treffen mehrere zusammen, wird nur der höchste gezahlt (§ 3 Nr. 4.8 RTV).

30 %
Nachtarbeit zwischen 22 und 5 Uhr
80 %
Sonn- und Feiertagsarbeit berechnet aus dem Stundenlohn, wie alle Zuschläge
200 %
1. Mai, Neujahrstag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag gilt an diesen Tagen statt des Feiertagszuschlags

Einen generellen Überstundenzuschlag sieht der RTV nicht vor; Mehrarbeit wird über die Arbeitszeit ausgeglichen. Dazu kommen Erschwerniszuschläge nach § 10 RTV: 10 % bei vorgeschriebener Atemschutzmaske, 5 bis 40 % je nach Schutzausrüstung bis zum Vollschutz, 3,00 Euro pro Stunde für Arbeiten wie manuelles Parkettabziehen, Staubdach- und Sheddacharbeiten oder Steinfassadenreinigung mit Strahlgut oder Hochdruck.

§ 3 Nr. 4.7 und 4.8 sowie § 10 RTV, Fassung vom 31.10.2019; bestätigt durch Tarifdatenblatt MV (16.05.2025)

Wie viel Urlaub steht Reinigungskräften zu?

Seit dem 1. Januar 2021 einheitlich 30 Arbeitstage im Jahr auf Grundlage der Fünf-Tage-Woche (§ 15 RTV); bei mehr oder weniger Wochentagen erhöht oder verringert sich die Zahl entsprechend. Der Urlaubslohn ist der Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate, mindestens der gültige tarifliche Mindestlohn.

Das zusätzliche Urlaubsgeld von 1,85 Tarifstundenlöhnen je Urlaubstag ist nicht allgemeinverbindlich und gilt nur in tarifgebundenen Betrieben. Ein tarifliches Weihnachtsgeld kennt die Branche nicht.

§ 15 RTV, Fassung vom 31.10.2019; Urlaubsgeld laut Tarifdatenblatt MV (16.05.2025), AVE-Status laut BMAS-Tarifdatenblatt

Welche Kündigungsfristen gelten in der Gebäudereinigung?

Die Grundfrist beträgt beiderseitig zwei Wochen (§ 20 RTV). Bei Arbeitgeberkündigungen wächst die Frist mit der Betriebszugehörigkeit, bis zu sieben Monate ab zwanzig Jahren.

Kündigungsfristen nach § 20 RTV, verlängerte Fristen bei Arbeitgeberkündigung
Kündigungsfristen in der Gebäudereinigung nach Betriebszugehörigkeit
Betriebszugehörigkeit Frist
Grundfrist (beiderseitig) 2 Wochen
Ab 5 Jahren 1 Monat zum Monatsende
Ab 8 Jahren 3 Monate zum Monatsende
Ab 10 Jahren 4 Monate zum Monatsende
Ab 12 Jahren 5 Monate zum Monatsende
Ab 15 Jahren 6 Monate zum Monatsende
Ab 20 Jahren 7 Monate zum Monatsende

In den ersten zwei Wochen nach Neueinstellung gilt beiderseitig ein Werktag. Witterungsbedingte Kündigungen (01.11. bis 31.03.) sind mit einem Arbeitstag Frist und Wiedereinstellungsanspruch möglich.

§ 20 RTV, Fassung vom 31.10.2019

Stehen die Stundenlöhne im Rahmentarifvertrag?

Nein. Der Rahmentarifvertrag regelt die Eingruppierung in die Lohngruppen 1 bis 9 (Lohngruppe 5 ist seit 2011 entfallen), die Beträge stehen im Lohntarifvertrag. Drei Verträge regeln die Branche; nur zwei davon binden jeden Betrieb.

Rahmentarifvertrag

Fassung vom 31.10.2019, unbefristet

Die Bedingungen: Arbeitszeit, Zuschläge, Lohngruppen-Eingruppierung, Urlaub, Kündigungsfristen.

Allgemeinverbindlich seit 01.01.2020

Lohntarifvertrag

vom 15.11.2024, läuft bis 31.12.2026

Die Beträge: die Stundenlöhne aller Lohngruppen. Bindet nur tarifgebundene Betriebe.

Nicht allgemeinverbindlich

TV Mindestlohn

vom 15.11.2024, verbindlich ab 01.02.2025

Der verbindliche Boden für alle Betriebe: 15,00 € in Lohngruppe 1 und 18,40 € in Lohngruppe 6 (2026), festgeschrieben per Verordnung (BGBl. 2025 I Nr. 22).

Allgemeinverbindlich per Verordnung
Lohngruppen laut Tarifdatenblatt, Stundenlöhne laut Lohntarifvertrag vom 15.11.2024 Ab 01.01.2026 · Stand: Juli 2026
Lohngruppen der Gebäudereinigung mit Tätigkeit und Stundenlohn ab 1. Januar 2026
Lohngruppe Tätigkeit Stundenlohn 2026
LG 1 Innen- und Unterhaltsreinigung 15,00 €
LG 2 Qualifizierte Unterhaltsreinigung, z. B. OP-, Isolier-, Intensiv- und Dialyse-Räume 15,46 €
LG 3 Tätigkeiten mit zusätzlicher anerkannter Qualifizierung, z. B. Desinfektoren 15,95 €
LG 4 Bauschlussreinigung und Vorarbeitende der Innenreinigung 16,66 €
LG 6 Glas- und Fassadenreinigung sowie neu eingestellte Gebäudereiniger-Gesellen 18,40 €
LG 7 Tätigkeiten mit mindestens dreijähriger Berufsausbildung 19,39 €
LG 8 Gesellen mit Ausbildereignungsprüfung und Ausbildungsverantwortung 20,42 €
LG 9 Fachvorarbeitende der Glas- und Außenreinigung 21,64 €

Verbindlich für alle Betriebe sind die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 aus dem TV Mindestlohn; der LG-1-Satz gilt mindestens auch für die Lohngruppen 2 bis 4, der LG-6-Satz mindestens ab Lohngruppe 7. Monatsrechnung, gesetzlicher Mindestlohn und die Entwicklung seit 2021: Tariflohn Gebäudereinigung.

Tarifrunde 2027: Der Lohntarifvertrag läuft am 31.12.2026 aus. Die IG BAU fordert laut ihrer Meldung vom 15.06.2026 einen Festbetrag von 2,00 Euro mehr pro Stunde für alle Beschäftigten; Lohngruppe 1 stiege damit auf 17,00 Euro, Glas- und Fassadenreinigung auf 20,40 Euro, bei zwölf Monaten Laufzeit. Erste Verhandlungsrunde ist der 9. September 2026.

Was der Vertrag vorgibt, ist deine Rechenbasis.

Tariflohn und Zuschläge entscheiden, was eine Stunde wirklich kostet. Facento rechnet mit dem Tariflohn als Grundlage.

15,00 Euro Tariflohn Lohngruppe 1, ab 01.01.2026
+ Zuschläge
+ Leistungswert
= dein Stundenverrechnungssatz

Häufige Fragen zum Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung

Was regelt der Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung?

Der Rahmentarifvertrag regelt die Arbeitsbedingungen der gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung: die 39-Stunden-Woche, die Eingruppierung in die Lohngruppen 1 bis 9, Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, Erschwerniszuschläge, 30 Arbeitstage Urlaub, die Vergütung von Wegezeiten zwischen Objekten und die Kündigungsfristen. Die konkreten Stundenlöhne stehen nicht im Rahmentarifvertrag, sondern im Lohntarifvertrag. Quelle: RTV Gebäudereinigung vom 31. Oktober 2019 (BIV/IG BAU).

Gilt der Rahmentarifvertrag für alle Reinigungsbetriebe?

Ja. Der Rahmentarifvertrag ist seit dem 1. Januar 2020 allgemeinverbindlich (BAnz AT 15.04.2020 B2). Er gilt für jeden Betrieb, der überwiegend Gebäudereinigungsleistungen erbringt, und für dessen gewerbliche Beschäftigte, einschließlich geringfügig Beschäftigter und Auszubildender, unabhängig von Innungsmitgliedschaft oder Tarifbindung. Kaufmännische Angestellte erfasst er nicht.

Welche Zuschläge gelten in der Gebäudereinigung?

Der Rahmentarifvertrag kennt drei Zuschläge, jeweils berechnet aus dem Stundenlohn: 30 Prozent für Nachtarbeit zwischen 22 und 5 Uhr, 80 Prozent für Sonn- und Feiertagsarbeit und 200 Prozent für Arbeit am 1. Mai, am Neujahrstag sowie am 1. und 2. Weihnachtsfeiertag (§ 3 RTV). Treffen mehrere zusammen, wird nur der höchste gezahlt. Einen generellen Überstundenzuschlag gibt es nicht; dazu kommen Erschwerniszuschläge nach § 10 RTV.

Wie viel Urlaub steht Reinigungskräften zu?

Seit dem 1. Januar 2021 einheitlich 30 Arbeitstage im Jahr auf Grundlage der Fünf-Tage-Woche (§ 15 RTV). Der Urlaubslohn ist der Durchschnittslohn der letzten zwölf Monate, mindestens der gültige tarifliche Mindestlohn. Das zusätzliche Urlaubsgeld von 1,85 Tarifstundenlöhnen je Urlaubstag ist nicht allgemeinverbindlich und gilt nur in tarifgebundenen Betrieben.

Stehen die Stundenlöhne im Rahmentarifvertrag?

Nein. Der Rahmentarifvertrag regelt die Eingruppierung in die Lohngruppen, die Beträge stehen im Lohntarifvertrag. Ab dem 1. Januar 2026 sind das 15,00 Euro in Lohngruppe 1 und 18,40 Euro in Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung). Der Lohntarifvertrag ist nicht allgemeinverbindlich; für alle Betriebe verbindlich sind die Mindestlöhne der Lohngruppen 1 und 6 aus dem TV Mindestlohn.

Welche Kündigungsfristen gelten in der Gebäudereinigung?

Die Grundfrist beträgt beiderseitig zwei Wochen (§ 20 RTV). Bei Arbeitgeberkündigungen verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit: von einem Monat ab fünf Jahren bis zu sieben Monaten ab zwanzig Jahren, jeweils zum Kalendermonatsende. In den ersten zwei Wochen nach einer Neueinstellung gilt beiderseitig eine Frist von einem Werktag.