Zum Inhalt springen

Was musst du für eine Arbeitsstunde berechnen?

Ein Kunde bezahlt dich für die Reinigung. Davon musst du Löhne und alle weiteren Kosten bezahlen. Hier lernst du an einem Beispiel, wie du deinen Preis pro Arbeitsstunde findest. Du brauchst kein BWL-Vorwissen.

15 € Lohn sind noch kein Preis für deinen Kunden

Stell dir vor, du zahlst einer Reinigungskraft 15 € Lohn für eine Stunde. Verlangst du vom Kunden ebenfalls 15 €, ist das Geld schon für den Lohn verbraucht. Reinigungsmittel, Versicherung und die Arbeit im Büro sind dann noch nicht bezahlt.

Dein Kundenpreis muss deshalb mehr abdecken. Wir rechnen das gemeinsam durch: erst alle Kosten sammeln, dann auf die Arbeitsstunden verteilen, dann Gewinn einplanen.

Alle Zahlen gehören zu einem erfundenen Beispielbetrieb. Sie zeigen den Rechenweg und sind keine Preisempfehlung für deinen Betrieb.

1. Was kostet die Arbeit im ganzen Jahr?

Wir betrachten ein ganzes Jahr. So vergessen wir auch Kosten nicht, die nur einmal jährlich bezahlt werden. Für die Arbeit einer Reinigungskraft samt zugehörigen Betriebskosten sammeln wir drei Beträge:

  1. 30.000 € Lohn2.000 bezahlte Stunden × 15 €. Dazu zählen auch bezahlter Urlaub und andere bezahlte Zeiten ohne Reinigung.
  2. + 7.500 € zusätzliche PersonalkostenAls Arbeitgeber zahlst du mehr als den Lohn, etwa Beiträge zur Sozialversicherung. Wir nehmen hier 25 % des Lohns an. Den echten Betrag findest du in deiner Lohnabrechnung.
  3. + 9.000 € für den restlichen BetriebZum Beispiel Reinigungsmittel, Geräte, Betreuung der Aufträge, Büro und Versicherungen.

30.000 € + 7.500 € + 9.000 €

= 46.500 € Kosten im Jahr

Diese 46.500 € müssen die Aufträge mindestens einbringen, damit die hier eingeplanten Kosten bezahlt sind. Gewinn ist noch nicht enthalten.

Ausgangsbeispiel: Kosten und Rechenweg öffnen

Unser fiktiver Betrieb kalkuliert für einen abgegrenzten Teil seiner Reinigungsleistung mit 2.000 bezahlten und 1.500 produktiven Personenstunden pro Jahr. Das ist ein vereinfachtes Kostenbudget, keine tarifliche Jahresarbeitszeit und kein Branchenmittelwert.

Der Lohnansatz beträgt 15,00 € je bezahlter Stunde. Dieser Betrag entspricht dem Branchenmindestlohn der Lohngruppe 1 ab Januar 2026. Ein höherer tatsächlich geschuldeter Lohn gehört entsprechend in deine Rechnung. Quelle: TV Mindestlohn, § 2.

Alle übrigen Werte sind eigene Beispielannahmen. Die 25 % Arbeitgeberkosten sind kein gesetzlicher Beitragssatz. Sie stehen hier pauschal für zusätzlich zum Bruttolohn anfallende Arbeitgeberkosten wie Sozialversicherung, Umlagen und Unfallversicherung. Für deinen Betrieb setzt du die tatsächlichen Kosten an.

Beispielbudget für 1.500 produktive Stunden · Kosten ohne abzugsfähige Vorsteuer
KostenpositionJahreskosten€ / JahrJe Stunde€ / produktive h
Lohn für alle bezahlten Stunden30.000,00 €20,00 €
Arbeitgeberkosten (angenommene 25 % auf Lohn)7.500,00 €5,00 €
Zugeordnete Objektleitung1.500,00 €1,00 €
Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial750,00 €0,50 €
Geräte: kalkulatorische Abschreibung und Wartung750,00 €0,50 €
Verwaltung, Versicherung und weitere Gemeinkosten6.000,00 €4,00 €
Gesamtkosten46.500,00 €31,00 €

Auf kleinen Bildschirmen lässt sich die Tabelle seitlich verschieben. Die Positionen sind voneinander abgegrenzt: Objektleitung, Material und Geräte stecken hier nicht nochmals in den allgemeinen Gemeinkosten.

Lohn: 2.000 h × 15,00 € = 30.000,00 €

Arbeitgeberkosten: 30.000,00 € × 25 % = 7.500,00 €

Kosten je produktiver Stunde: 46.500,00 € ÷ 1.500 h = 31,00 €/h

2. Wie viele Stunden bleiben für Kundenaufträge?

Du bezahlst im Beispiel 2.000 Stunden. Davon entfallen 500 Stunden auf Urlaub, Krankheit, Feiertage und interne Aufgaben. Für die Arbeit an Kundenaufträgen bleiben 1.500 Stunden.

2.000 bezahlte Stunden − 500 Stunden ohne Arbeit am Kundenauftrag

= 1.500 Stunden für Kundenaufträge

Diese verbleibende Zeit heißt in der Kalkulation produktive Zeit. Gemeint ist hier die Reinigung samt Vorbereitung und Wegen im Gebäude. „Produktiv“ bewertet nicht den Fleiß deiner Mitarbeitenden.

Jetzt verteilen wir die Jahreskosten auf diese Stunden. Teilen bedeutet hier: Welcher Kostenanteil gehört zu einer einzigen Stunde?

46.500 € Kosten ÷ 1.500 Stunden

= 31 € Kosten für jede Stunde am Kundenauftrag

Bei einem Kundenpreis von 31 € wären die geplanten Kosten gerade bezahlt. Für Gewinn bleibt noch nichts übrig.

Zeitbasis und Doppelzählungen verstehen

Die bezahlte Zeit umfasst auch Zeit, in der keine einem Kundenobjekt zuordenbare Arbeit stattfindet. Im Modell sind das zusammen 500 Stunden, etwa für bezahlten Urlaub, Krankheit, Feiertage und interne Tätigkeiten. Wie viel davon in deinem Betrieb anfällt, ermittelst du aus Personal- und Zeitdaten für denselben Zeitraum.

Die verbleibenden 1.500 Stunden tragen die gesamten 46.500 € Kosten. Würdest du durch alle 2.000 bezahlten Stunden teilen, kämen nur 23,25 € heraus. Dieser Satz deckt das Budget nicht, wenn du nur 1.500 Stunden in Objekten einsetzen und über Aufträge finanzieren kannst.

Ausfallzeiten nicht doppelt berechnen

Der Jahreslohn in unserer Tabelle enthält die Vergütung der bezahlten Ausfallzeiten bereits. Durch den kleineren Stundenteiler werden diese Kosten auf die einsetzbaren Stunden verteilt. Ein weiterer pauschaler Urlaubs- oder Krankheitszuschlag auf denselben Kostenblock würde sie doppelt zählen.

Was bedeutet hier „produktiv“?

In diesem Modell ist das die dem Objekt zugeordnete Zeit: Reinigung plus ausdrücklich erfasste Rüst- und Wegezeiten im Objekt. Interne Schulungen gehören dagegen zu den nicht zugeordneten Stunden. Verwende dieselbe Abgrenzung im Stundensatz und im Objektangebot. Zusätzliche Fahrzeit zwischen Objekten muss in deiner Kosten- und Zeitplanung berücksichtigt werden; unser Beispiel setzt keine objektbezogene Anfahrt an.

Bei mehreren Beschäftigungsarten berechnest du zuerst die zugehörigen Personalkosten und verfügbaren Stunden. Für einen gemeinsamen Satz teilst du die gesamten Kosten durch die gesamten produktiven Stunden. Ein einfacher Mittelwert verschiedener Stundensätze kann die unterschiedliche Kapazität verzerren.

3. Was soll nach den Kosten übrig bleiben?

Unser Beispielbetrieb möchte auf die 31 € Kosten noch 10 % aufschlagen. Das heißt: Für jeweils 100 € Kosten plant er 10 € zusätzlich ein. Diesen Betrag nennen wir Gewinnaufschlag.

10 % von 31 € = 3,10 €

31 € Kosten + 3,10 € geplanter Gewinn

= 34,10 € Preis pro Arbeitsstunde

Dieser Kundenpreis heißt auch Stundenverrechnungssatz. Das ist also etwas anderes als der Stundenlohn deiner Reinigungskraft. Der Gewinn bleibt nur, wenn Kosten und Arbeitszeiten wie geplant ausfallen.

Wir rechnen hier netto: ohne Umsatzsteuer. Ob und welche Umsatzsteuer auf deine Rechnung gehört, klärst du getrennt. Sie ist kein zusätzlicher Gewinn.

Gewinnaufschlag, Marge und Auslastung vergleichen

Wir schlagen im Beispiel 10 % auf die vollständigen Kosten auf. Der Zuschlag ist eine Preisannahme, keine Empfehlung für eine bestimmte Gewinnhöhe.

31,00 € × 10 % = 3,10 € Gewinnaufschlag je Stunde

31,00 € + 3,10 € = 34,10 € netto je Stunde

10 % Aufschlag sind nicht 10 % Marge

Der Aufschlag bezieht sich auf die Kosten, die Marge auf den Verkaufspreis. 3,10 € ÷ 34,10 € ergibt rund 9,09 % kalkulierte Marge. Für eine Zielmarge von 10 % wäre die Rechnung stattdessen 31,00 € ÷ 0,90 = 34,44 €. Ob dieser Gewinn tatsächlich bleibt, hängt auch davon ab, ob Zeiten und Kosten wie geplant eintreten.

Weniger produktive Stunden verändern den Preis

Bleiben die angenommenen Jahreskosten unverändert, verteilen sich 46.500 € bei nur 1.400 produktiven Stunden auf weniger Leistung: 33,21 € Kosten und 36,54 € Verkaufspreis je Stunde bei demselben Aufschlag. Das ist eine Sensitivitätsrechnung; variable Kosten können sich in der Praxis mitverändern.

Jetzt du: Was passiert bei weniger Arbeitsstunden?

Die Kosten bleiben im Beispiel gleich. Für Kundenaufträge stehen aber nur noch 1.400 statt 1.500 Stunden zur Verfügung. Muss eine Stunde dann günstiger oder teurer werden?

Probiere zuerst nur die Schaltfläche für 1.400 Stunden aus. Du musst noch keine eigenen Zahlen kennen.

Starte mit dem erklärten Beispiel. Die übrigen Zahlen kannst du danach unter „Weitere Zahlen ändern“ anpassen.

Preis pro Stundeohne Umsatzsteuer 34,10 €
Eine Zahl ausprobieren

100 Stunden weniger für Aufträge. Die geplanten Jahreskosten bleiben gleich.

Weitere Zahlen ändern

Nimm Kosten und Stunden aus demselben Jahr und für dieselbe Gruppe von Beschäftigten. Eine Änderung hier verändert die Beispielrechnung.

Berechneter Preis pro Stunde 34,10 € ohne Umsatzsteuer je Arbeitsstunde

Ausgangsbeispiel

Personal
25,00 €
Weitere Kosten
6,00 €
Gewinnaufschlag
3,10 €

46.500 € Jahreskosten verteilen sich auf 1.500 Stunden. Pro Stunde sind das 31 € Kosten plus 3,10 € geplanter Gewinn.

Warum steigt der Preis auf 36,54 €?

Die gleichen 46.500 € verteilen sich auf weniger Stunden. Jede Stunde muss deshalb einen größeren Teil der Kosten tragen: 46.500 € ÷ 1.400 = rund 33,21 €. Mit 10 % Gewinnaufschlag werden daraus 36,54 €. Mehr Urlaub oder weniger einsetzbare Zeit verschwinden also nicht aus der Rechnung.

So findest du die Zahlen für deinen Betrieb

Nimm für alle Zahlen denselben Zeitraum, zum Beispiel das kommende Jahr. Wenn du noch keine Erfahrung hast, schreibe deine Annahmen auf und ersetze sie später durch gemessene Werte.

  1. Lohn und zusätzliche Personalkosten: Nutze Lohnabrechnungen oder die Planung deiner Lohnbuchhaltung. Bei unterschiedlichen Löhnen zählt der gesamte Lohnbetrag, nicht der niedrigste Stundenlohn.
  2. Weitere Kosten: Sammle Rechnungen und geplante Ausgaben für Material, Geräte, Büro, Fahrzeuge, Versicherungen und Betreuung der Aufträge. Monatliche Beträge rechnest du × 12. Jede Ausgabe zählt einmal.
  3. Zeit für Kundenaufträge: Starte mit den bezahlten Stunden und ziehe Urlaub, erwartete Ausfälle und interne Aufgaben ab. Prüfe auch, ob du die verbleibenden Stunden tatsächlich mit Aufträgen auslasten kannst.
  4. Deine eigene Arbeit: Auch wenn du selbst reinigst oder das Büro erledigst, ist deine Zeit nicht kostenlos. Plane eine angemessene Vergütung ein. Falls sie schon als Gehalt enthalten ist, addiere sie nicht noch einmal.
  5. Dein Stundenpreis: Teile alle zugehörigen Jahreskosten durch die zugehörigen Stunden für Kundenaufträge. Ergänze anschließend deinen geplanten Gewinn.

Du musst keine Zahl erraten: Fehlen dir Arbeitgeberkosten oder die Kostenaufteilung, hole sie bei deiner Lohnbuchhaltung oder Betriebsberatung ein. Der Rechner zeigt ein vereinfachtes Modell; ein Betrieb mit verschiedenen Teams und Leistungen braucht passende Kosten- und Zeitgruppen.

Was du jetzt mitnehmen kannst

Du weißt jetzt, warum der Kundenpreis über dem Lohn liegen muss und welche Zahlen du dafür brauchst. Für unser Beispiel nehmen wir 34,10 € je Arbeitsstunde mit.

Eine Frage fehlt noch: Wie viele Stunden braucht ein bestimmtes Gebäude? Das rechnen wir im nächsten Teil gemeinsam aus.

Wenn du eigene Zahlen eingesetzt hast, notiere deinen Stundenpreis. Teil 2 erklärt den Rechenweg zuerst mit 34,10 €. Im dortigen Rechner kannst du danach deinen eigenen Preis eingeben.

Weiter mit Teil 2: Den Preis für einen Auftrag berechnen →

Kostenabgrenzung im Angebot prüfen

Der Stundensatz allein sagt noch nicht, wie teuer die Reinigung eines Gebäudes ist. Dazu brauchst du die Personenstunden je Bereich und den vereinbarten Rhythmus. Im vollständigen 600-m²-Beispiel rechnen wir mit genau diesen 34,10 € weiter.

Material, Geräte und Objektleitung sind in diesem Beispielsatz bereits enthalten. Setze sie im Objektpreis nicht nochmals an. Braucht ein Objekt besondere Maschinen, zusätzliche Betreuung, Anfahrt oder Verbrauchsmittel für die Nutzer, prüfst du, welche Kosten das Budget tatsächlich abdeckt und welche zusätzlich entstehen.

Unser älteres 420-m²-Beispiel verwendet bewusst ein anderes, vereinfachtes Zuschlagsmodell. Die beiden Preise lassen sich deshalb nicht als Preisvergleich für dieselbe Leistung verwenden.

Quellen, Annahmen und Prüfung

Eigene Beispielannahmen, intern rechnerisch geprüft. Eine unabhängige fachliche Prüfung steht aus.

Quellen und Prüfstand öffnen

Redaktion und Modellrechnung: Facento, 16. September 2026. Die Rechenwege wurden intern rechnerisch geprüft; eine unabhängige fachliche Prüfung steht aus. Die Beispielbudgets sind keine gemessenen Betriebsergebnisse.

Für die eigene Kalkulation brauchst du tatsächliche Löhne, Arbeitgeberkosten, Stunden und eine nachvollziehbare Verteilung der betrieblichen Kosten. Die vereinfachte Rechnung ersetzt keine Lohnabrechnung.

Vom aufgenommenen Objekt zum vorbereiteten Angebot.

Sieh dir in einer Demo an, wie Objektaufnahme, Kalkulation und Angebotsvorbereitung in Facento zusammenarbeiten.

Facento-Demo anfragen →